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Italien: der Vorvertrag ist üblich aber nicht gesetzlich notwendig

Posted by Monica Verrocchio on Luglio 19, 2023
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Beim Hauskauf in Italien spricht man oft vom Vorvertrag. Ein Vorvertrag ist üblich und nützlich, aber nicht gesetzlich notwendig. Der Hauptvertrag (atto di compravendità) kann auch direkt abgeschlossen werden. Welche Vorteile hat ein Vorvertrag? Sicherheiten für Käufer und Verkäufer. Einfache praktische Vorteile sind gegeben, die nötige Zeit wird dem Verkäufer gesichert, um Dokumente, Vollmachten, usw. auszustellen und zu übersetzten. Der Käufer hingegen hat eine gewisse Garantie, das Haus wird nicht an andere Interessenten verkauft.

Er kann sich seelisch auf das Leben in Italien vorbereitet, den Umzug organisieren, die Finanzierung des Hauskaufes in Angriff nehmen, Italienisch lernt. Der Verkäufer kann in Ruhe das Haus ausräumen, den Energieausweis beantragen, eventuelle landwirtschaftliche Vorkaufsrechte ausräumen und alle notwendigen Unterlagen besorgen, die der Notar braucht, um den Hauptvertrag vorzubereiten. Normalerweise kann nach wenigen Monate der Hauptvertrag unterzeichnet werden, das dafür vorgesehene Datum muss im Vorvertrag festgelegt werden.

Welche Art von Vorvertrag gibt es? Es gibt verschiedene Arten von Vorverträgen, alle bieten grundsätzlich die gleichen vom Gesetz vorgesehenen Sicherheiten, können, müssen aber nicht vor dem Notar abgeschlossen werden. Es handelt sich um Privatverträge, bei denen es wichtig ist, dass sie im zuständigen Liegenschaftsregister eingetragen werden (Registrazione all’agenzia delle Entrate). Wir, von der Agentur Unspoiled Italy Houses kümmern uns darum, den richtigen Vorvertrag vorzubereiten und zu registrieren, Monica hat jahrelanger Erfahrung als Immobilienanwältin und will, dass ihre Kunden in Sicherheit kaufen und verkaufen.

Die einfachste Form des Vorvertrages enthält ein zweiseitig bindendes Angebot: bei dieser Art von Vorvertrag unterschreibt der Käufer sein Kaufangebot mit Preisangabe (Proposta di Acquisto Immobiliare) und übergibt oder schickt es dem Verkäufer, dieser kann das Angebot zwecks Unterschrift annehmen. Die Vertragsparteien müssen also nicht im selben Moment zusammen unterschreiben. Nur mit Zahlung eines Angeldes (Caparra/Acconto) vonseiten des Käufers verwandelt sich das beidseitig unterschriebene Kaufangebot in einen offiziellen Vorvertrag und wird gesetzlich bindend für beide Vertragsparteien. Im Vertrag werden alle gesetzlich wichtigen Klauseln, der vorgesehene Termin für den Hauptvertrag, alle Pflichten und Rechte für Käufer und Verkäufer festgelegt. Die Anzahlung beträgt in der Regel zwischen 10% und 30% des Immobilienwertes.

Gesetzliche vorgesehene Sicherheiten bei Rücktritt: tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, muss das Angeld in doppelter Höhe an den Käufer zurückgezahlt werden. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, wird das Angeld vom Verkäufer einbehalten. Also, je höher die Anzahlung, desto geringer ist das Risiko für den Käufer.

Und im Allgemeinen gilt: je länger die Zeitspanne zwischen Vorvertrag und notariellem Hauptvertrag, desto größer ist das Risiko des Käufers. Unspoiled Italy Houses bereitet alle Verträge zweisprachig vor und steht Ihnen mit kompetenter rechtlicher Beratung und Betreuung zur Seite.

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